Asbest: Fortbildungslehrgang nach Nr. 2.7 TRGS 519 Anlage 5

Mit meiner Anmeldung bestätige ich, dass ich über einen Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4A oder 4C verfüge bzw. schon einen Fortbildungsnachweis nach Anlage 5 erbringen kann und mir bewusst ist, dass eine Teilnahme an dem Fortbildungslehrgang ohne diese Nachweise nicht anerkannt wird. (Der letzte Nachweis darf nicht älter als sechs Jahre sein.) Noch ein Hinweis: Für die Teilnahme sind eine Kamera, ein Mikrofon und Lautsprecher erforderlich.